Die integrierte Leitstelle Traunstein führt in den Landkreisen, die ihrer Zuständigkeit angehören (AÖ, BGL, MÜ und TS), eine einheitliche Zusatzalarmierung ein.
Künftig werden also alle aktiven Feuerwehrdienstleistenden (Art. 6 BayFwG) nicht nur mehr über die Sirene und die Funkmeldeempfänger alarmiert, sondern zusätzlich noch über eine Smartphone-App.
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